Mittwoch, 3. März 2004
vorschriften
knoerer
09:56h
Der Eigentümer dieses Buches hat sich verpflichtet, den Band verschlossen aufzubewahren und Jugendlichen nicht zugänglich zu machen. Er wird den Band außerdem weder privat noch gewerblich ausleihen. Vorsatz zu Genet: Querelle. Bei Rowohlt, 1965. Ist das/war das Standard bei indizierten/pornografischen Büchern? Bei "verschlossen aufbewahren" erst gedacht: Nicht öffnen - aber dann hätte ich die Vorschrift ja gar nicht lesen dürfen, ein Recht, das im Moment, in dem ich es zur Kenntnis nehme, schon verletzt ist. (Ja, Unsinn natürlich.) Isolierung des rechtsfreien Raums der Fantasie, als wäre er ansteckend. No imagination is an island, entire of itself.
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last updated: 26.06.12, 16:35 furl
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